Allgemeine Geschäftsbedingungen
... der webix solutions GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die webix solutions GmbH (nachfolgend kurz "webix" genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Angebot, Vertragsverhältnis
1. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
2. Bei über einen Betrag von Euro 10.000.-- hinausgehenden Aufträgen bzw. Dienst- und Werkverträgen ist webix berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
3. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. das gemeinsam erarbeitete Pflichtenheft maßgebend oder das durch den Vertragspartner ohne Änderungen angenommene Angebot von webix.
4. Die Preise gelten gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung durch webix. Nachträglich in Auftrag gegebene Zusatzleistungen außerhalb des Angebotsumfanges werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen der webix abgerechnet.
5. Sämtliche zur Erstellung von HTML-Seiten, Flash-Filmen, Java-Scripts, Datenbanken und Programmen notwendigen Vorlagen (Bilder, Grafiken, bestehende Buttons, Schriftzüge, Logos, Daten etc.) werden vom Vertragspartner in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Für Grafiken ist, soweit nichts anders vereinbart, hierbei das Format TIF (Format IBM-PC) verbindlich festgelegt. Eventuell entstehende Mehrkosten werden nach Aufwand abgerechnet. Hierfür gelten die jeweils aktuellen Stundensätze von webix.
6. Sollte ein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt sein und dieser überschritten werden, so kann der Vertragspartner schriftlich per Einschreiben/Rückschein (siehe § 11) eine zweimalige angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
7. Verträge für Web-Hosting werden für eine feste Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Wird der Vertrag nicht vom Vertragspartner oder von webix unter Einhaltung von einer Frist von drei Monaten zum Ende seiner festen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraumes gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
8. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners, Verwaltung von Domain-Namen
1. Der Vertragspartner wird webix bei der Erbringung von den nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen in dem erforderlichen Umfang nach besten Kräften unterstützen, insbesondere - die erforderlichen Informationen und Materialien über die an die zu erstellenden Arbeitsergebnisse gestellten Anforderungen rechtzeitig und umfassend sowie in der erforderlichen Form zur Verfügung stellen, - Entscheidungen über von webix unterbreitete Ausführungsvorschläge unverzüglich und rechtzeitig herbeiführen und mitteilen, - von webix angeforderte und notwendige Materialien und Unterlagen (Texte, Bilder, Zeichen u.ä.) unverzüglich und rechtzeitig in der jeweils angeforderten Form übergeben, - die zur Abstimmung der an die Arbeitsergebnisse gestellten Anforderungen und für sonstige Abstimmungszwecke benannten Mitarbeiter im zeitlich erforderlichen Umfang von anderen Aufgaben freistellen.
2. Verzögert sich eine dem Vertragspartner obliegende Mitwirkungshandlung, gleichgültig aus welchem Grund, so verschieben sich etwaige von webix einzuhaltende und von der jeweiligen Mitwirkungshandlung abhängige Ausführungstermine und –fristen entsprechend.
3. Kommt der Vertragspartner mit einer ihm obliegenden Mitwirkungshandlung in Verzug, ist webix berechtigt, ihr dadurch entstehende Mehraufwendungen unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Vergütungssätze für Extraleistungen zu berechnen. webix ist in diesem Falle ferner nach schriftlicher Ankündigung binnen angemessener Frist zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Kündigung behält webix den Anspruch auf die für die gekündigten Leistungen vereinbarte Vergütung abzüglich der Aufwendungen, die webix infolge der Kündigung erspart.
4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Dienste von webix sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, - webix unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; - Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von webix nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/ oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört insbesondere schon, den Versuch zu unterlassen,
• für einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Dienste von webix unberechtigt zu verbreiten,
• Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
• strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von webix zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,
• sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben; - webix erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; - nach Abgabe einer Störungsmeldung webix die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Vertragspartners vorlag; - webix entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
5. webix erteilt grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne daß webix hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der Webix ausgeschlossen. 6. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, daß während der Dauer des Hosting-Vertrages webix als Tech-C bei der zuständigen Registrierungsstelle (z.B. DENIC bzw. Inter-NIC) eingetragen ist. Der Vertragspartner ist der alleinige Domain-Inhaber. Bei allen Domains (ausgenommen .de-Domains) ist kein KK-Übertrag durch webix an andere Provider und kein Inhaberwechsel möglich. Hier kann nach Beendigung des Hosting-Vertrages nur eine Löschung bei der jeweiligen Registrierungsstelle erfolgen.
§ 4 Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens
1. Der Vertragspartner versichert, dass er nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domain-Namens und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Vertragspartner erkennt an, dass er für die Wahl des Domain-Namens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, webix von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domain-Namen geltend machen, behält webix sich vor, den betreffenden Domain-Namen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
§ 5 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. webix hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.
2. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von webix liegenden Störung erfolgt eine Rückvergütung von Entgelten nur dann, wenn sich der Ausfallzeitraum über mehr als 3 Wochen erstreckt.
3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber webix wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
4. webix haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen von webix unterbleiben. webix haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
5. webix haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
6. Im Falle einer Schadensersatzhaftung von webix bei grob fahrlässiger Schadensverursachung und in den Fällen einer Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer etwaigen Kardinalpflichtverletzung ist die Haftung von webix der Höhe nach auf den zugrunde liegenden Auftragswert beschränkt.
7. Der Vertragspartner haftet für alle Folgen und Nachteile, die webix oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von webix oder dadurch entstehen, daß der Vertragspartner seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
8. Weder der Vertragspartner noch webix haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Krieg u. ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen ist webix von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach Wahl von webix die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hält die Störung länger als 8 Wochen an, berechtigt dies auch den Vertragspartner zum Rücktritt, soweit noch nicht geliefert worden ist.
§ 6 Gewährleistung und Haftung für Software
1. Weist die von webix nach dem Vertrag erbrachte Leistung einen Sachmangel auf, der die bestimmungsgemäße Nutzung der Leistung durch den Vertragspartner mehr als nur unerheblich beeinträchtigt und dessen Ursache im Verantwortungsbereich von webix liegt, so wird webix diesen Mangel nach Darlegung des Mangels in für webix nachvollziehbarer Form binnen angemessener Zeit beseitigen.
2. Bleibt der Versuch der Mangelbehebung nach Ziffer 1. trotz dreimaliger Nachbesserung erfolglos und kommt webix trotz dreimaliger Aufforderung zur Behebung des Mangels nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Vertragspartner nach Verstreichen einer vom Vertragspartner schriftlich per Einschreiben/Rückschein (siehe § 11) zu setzenden angemessenen Nachfrist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die vereinbarte Vergütung um den Teil zu mindern, der dem Grad der Nutzungsbeeinträchtigung in Folge des Mangels entspricht. 3. Es gilt ausdrücklich vereinbart, daß bei einer berechtigten Wandlung von erbrachter Leistung die von webix gelieferte Hardware nicht gewandelt werden kann, sondern nur die jeweils betroffene Leistung (HTML-Seiten, Flash-Filme, Java-Scripts, Datenbanken und Programme).
4. webix haftet dem Vertragspartner dafür, daß die dem Vertragspartner nach dem Vertrag zu übergebenen Arbeitsergebnisse frei von solchen Rechten Dritter sind, die einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Vertragspartner entgegenstehen. Machen Dritte solche Rechte geltend, wird der Vertragspartner webix hiervon unverzüglich unterrichten. webix wird dann entweder die entgegenstehenden Rechte des Dritten beseitigen oder die übergebenen Arbeitsergebnisse in einer solchen Weise ändern, daß ihre bestimmungsgemäße Nutzung ohne die Verletzung der geltend gemachten Rechte möglich ist. Gelingt dies binnen angemessener Frist nicht, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Ansprüche zu.
5. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. § 5 Ziffer 6 bleibt unberührt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung für Hardware
1. webix leistet für alle gelieferten Produkte eine 24-monatige Gewährleistung.
2. webix behält sich im Falle eines Mangels oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft vor, das gelieferte Produkt nachzubessern oder ein neues Produkt nachzuliefern. Der Vertragspartner ist nur dann zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises berechtigt, wenn mindestens 3 Nachbesserungsversuche der Firma webix fehlgeschlagen sind. Mängel an den gelieferten Waren sind webix unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Abnahme, schriftlich mitzuteilen. Die §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. 3. Es gilt ausdrücklich vereinbart, daß bei einer berechtigten Wandlung von gelieferter Hardware die evtl. von webix erstellten HTML-Seiten, Flash-Filme, Java-Scripts, Datenbanken und Programme nicht gewandelt werden können, sondern nur die jeweils betroffene Hardware.
4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von webix bzw. seitens der Herstellervorgaben nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
5. Bei Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist dem Vertragspartner die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen webix untersagt.
6. webix haftet nicht für einen eventuellen Verlust von Daten, die sich auf den an webix übergebenen Gegenständen befinden. webix haftet ausdrücklich nicht für Mängel und Schäden (auch Folgeschäden), die aufgrund von Computerviren (fehlerhafte Software, die andere Software verändert, vernichtet oder gespeicherte Daten löscht oder unbrauchbar macht) entstehen. Dies gilt nicht, soweit webix Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
7. webix haftet nicht für Mängel und Schäden an Software und Literatur nach Aufreißen der Warenverpackung bzw. Brechen des Lizenzsiegels. Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei der Lieferung von Software gelten über die Bedingungen von webix hinaus die des jeweiligen Herstellers. Der Vertragspartner erkennt deren Geltung durch Öffnen des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an.
8. Wird sowohl während der Gewährleistungsfrist, als auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Geräten ein Mangel gerügt und stellt sich heraus, daß kein reparaturfähiger Mangel vorliegt, so gilt eine Aufwandspauschale zu Gunsten von webix in Höhe von Euro 150,00 als vereinbart. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls erhöhten Aufwandes seitens webix bleibt unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Vertragspartner ein einfaches Nutzungsrecht an der durch Ihn erworbenen bzw. für ihn entwickelten Software bzw. des grafischen Entwurfes.
§ 9 Zahlung
1. Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen netto zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 10 Tagen netto zu zahlen.
2. Bei erstmaligem Auftrag kann eine Bezahlung per Vorkasse verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits.
3. Beim Überschreiten der Zahlungsfrist ist webix berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten.
4. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für webix kosten- und spesenfrei angenommen.
5. Bei einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners (z.B. Verschlechterung des Bonitätsindex bei Creditreform um 30 Punkte), die webix nach Vertragsabschluß bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist webix auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Produkte unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.
6. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, webix hat die Ansprüche des Vertragspartners schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Vertragspartners sind rechtskräftig festgestellt worden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. webix behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Vertragspartner darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, oder erfolgt eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Vertragspartner webix sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte von webix aufmerksam zu machen. Durch die Intervention von webix entstehende Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
3. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für webix, ohne sich zu verpflichten. 4. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an webix ab. webix ist berechtigt und der Vertragspartner auf das Verlangen von webix verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Vertragspartner auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes webix das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz,
1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs.5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, daß webix seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
2. Soweit sich webix Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist webix berechtigt, die Vertragspartnerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
3. webix steht dafür ein, daß alle Personen, die von webix mit der Abwicklung des Vertrages beauftragt werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Vertragspartner seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der webix-Dienste nicht für Ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
§ 12 Form von Erklärungen
1. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so gilt in Bezug auf alle rechtsgestaltenden Erklärungen des Vertragspartners, insbesondere Rücktritt vom Vertrag (Gleich aus welchem Rechtsgrund) und die Erklärung der Rückgängigmachung des Vertrages, dass eine solche Erklärung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie webix per Einschreiben und Rückschein zugeht. Geht die Erklärung webix in anderer Form zu, ist sie unbeachtlich.
§ 13 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Sitz der Firma webix in Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von webix.
3. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
4. Sämtliche nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmungen einschließlich zwischenstaatlicher Übereinkünfte und EU-Richtlinien sind ausgeschlossen.
5. Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartnern gilt der Sitz von webix als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. webix ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde. webix solutions GmbH Kronenstrasse 40 70174 Stuttgart
7. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Stand 25.03.2003

